Sie suchen einen Profisprecher.
Jemanden, der versteht, welche Tonality den größten Erfolg bringt und Ihre Inhalte bestmöglich ĂĽbermittelt. Es geht um einen „stimmigen” Sound. Um Wohlklang, Wertigkeit und Wiedererkennbarkeit. Hierbei bin ich gerne Ihr Partner – lassen Sie uns die beste Sprech-Lösung fĂĽr Ihr Projekt umsetzen! Es soll sich gut anhören, nicht wahr?
PROFESSIONELL SPRECHEN
Für mich eine Frage von Können, Kunst & Leidenschaft
HĂ–RPROBEN
VOX: „auto mobil“,
VOX-Automagazin, Reportage, OFF
Verti Versicherung „Schlafen“
Funkspot national
VDI Verlag, „Recruiting Tag“
Funkspot national
SMS Siemag „Shougang Jingtang“,
Industriefilm, OFF
Targobank: „Paydirekt“
Targobank „Kontaktlos bezahlen“
„On-Board-Diagnose“:
„Strom im Körper“:
STIMMPROFIL
TV-bekannte Profistimme fĂĽr Ihre Projekte und Kunden
Seit Mitte der 1990er Jahre bin ich professioneller Sprecher. Erst beim Radio, dann als fester Sprecher beim Musikfernsehen (VIVA und VIVA ZWEI). Heute hören Sie mich als Off-Stimme diverser Fernsehformate, wie z.B. „auto mobil“, „Biete Rostlaube, suche Traumauto“ oder „Verklag mich doch!“ bei VOX. Darüber hinaus spreche ich seit vielen Jahren regelmäßig Werbung, vertone Image- und Industriefilme, spreche e-learnings, Tutorials, Podcasts, Hörspiele, Apps, Telefonansagen etc..
Eine wirksame Stimme fĂĽr Ihren Erfolg
Eine Stimme mit Charakter gibt´s nicht an jeder Ecke. Wenn Sie mich hören, klingt es warm, sonor, dynamisch, maskulin – sympathisch. Meine Stimme ist vielfältig einsetzbar, sowohl im klassisch werblichen und seriös informativen und dokumentarischen, als auch im ´cool´ lässigen, ironischen Segment. Die Stimmlage ist mittel bis tief, das Stimmalter liegt breit zwischen 35 und 55 Jahren.
Ich habe viel Erfahrung als Off- und Voice-over-Stimme von TV-Formaten, die mal augenzwinkernd, mal rein informativ betextet sind. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf faktenreichen Image-, Industrie- und Messefilmen, Erklär- und Schulungsfilmen, Tutorials, Audioguides oder Webvideos für alle Branchen der Wirtschaft. Das Sprechen von Werbung in Funk, TV etc. rundet mein Portfolio ab.
REFERENZEN – TV
VOX (Off)
„auto mobil“
„Biete Rostlaube, suche Traumauto“
„Schneller als die Polizei erlaubt“
„Verklag mich doch!“
„Hilf mir doch!“
„Menschen, Tiere & Doktoren“
„Die große Samstags-Dokumentation“
„Glööckler zieht um“
„Die Einrichter“
„Unser erstes Restaurant“
„Mein Wirtschafts-Wunder“
„Zoll im Einsatz“
„Unfallakte“
„Mein Traumhaus am Meer“
„Liebe mich und meine Kinder“
„VOX Reportage“
Sat.1 (Off)
„Jetzt helfen wir Ihnen“
RTL (Off)
„Anwälte und Detektive“
„Verdachtsfälle Spezial: Wache Berlin Neukölln“
RTL II (Off)
„Straßencops West“
„Straßencops Ruhrgebiet“
„Pop Giganten – Die wahre Geschichte von Boney M.
Super RTL (Off)
„Tierretter mit Herz“
ARD/SWF (Off)
„Das Beste aus ´Verstehen Sie Spaß´“
ZDF / ZDFinfo (Dokumentation, Off/Voiceover)
„Baikonur – Eine Stadt für Helden“
„Die Kometenjäger – Mission Rosetta“
„Mythos Kap Horn“
„Der Flieger von Feuerland“
arte (Dokumentation, Off/Voiceover)
„Tourist go Home – Europas Sehnsuchtsorte in Gefahr“
„Abschied von der Serengeti“
„Eine Fähre für den Kongo“
„Der einzig wahre Tarzan“
„Eine Handvoll Leben“
n-tv (Off)
„n-tv reportage: Lafer in Singapur“
kika (Off)
„Schnitzeljagd Christentum“
tv gusto (Off, halbsynchron)
„New Scandinavian Cooking“
„Lafers Schützlinge“
„Gourmetgipfel“
„Kitchen Criminals“
„Perfect Day“
„Einfach Slater“
„Back of house“
VIVA/ VIVA ZWEI (Off/Voiceover)
„Charts“
„Fast Forward“
div. Formate
Marco Polo TV (Off/Voiceover, halbsynchron)
„Tareq Tayler“
SONSTIGES (Off/Voiceover)
„Kämpf um Deine Frau“ (sat.1, Gewinnspielteaser)
„Prominent“ (VOX, Vertretung)
REFERENZEN – INDUSTRIE-/IMAGEFILM
ergo
AXA
Gothaer
HMI
Douglas
DHL
BMW
BOSCH
BAYER
L´Oréal
Mitsubishi Electric
Rheinische Post
CentrO Television
citybank
Aktion Mensch
Welthungerhilfe
Rolex
Bundesministerium des Innern
Deutscher Börsenverband
Metro Group
Mittelstand der chemischen Industrie,
comdirekt Bank
Bioprinting (Uni Aachen)
SMS Siemag
Lumileds LED Lighting
Vattenfall
Wolf Heiztechnik
Schneidereit Professional
Polygonvatro
Hoesch Hohenlimburg
Cyberdyne Care Robotics GmbH
Accenture Consulting
Campus Innovation Bildungsmesse (Accenture)
BP Fuels Value Chains
Deutsche Beteiligungs AG
Hirmer Herrenmode
R. Stahl HMI Systems GmbH
Octapharma GmbH
Klingele Coverliner
Liebherr
Nordbau Messe
Cardif Costumer Journey
Entrade Energiesysteme AG
Janssen KG
REFERENZEN – WERBUNG
TV
Citroen C4,
Henkel (sofix, sil)
DAB Bank
Messe DĂĽsseldorf
MDH AG
Sanitärhäuser
Braas GmbH
FUNK
Nissan
Citroen
Verti Versicherung AG
VDI-Nachrichten
Polizei NRW
Westdeutsche Zeitung
Flughafen Dortmund
Verkehrsverbund Rhein-Neckar
SPARKASSE
POS
medimax
eLEARNING, TUTORIALS & SCHULUNGSFILME
Siemens
BAYER Internet Tutorial
TĂśV-Akademie Bayern
TĂśV-Rheinland
Uniper
BMW Onboard Diagnose
WEBVIDEOS
Terra X online (ZDF)
Targobank ‚ #EinfachesBanking, div. Filme
PIXUM Fotobuch
bauforum24 TV, div. Filme
PODCAST
EMSCHERplayer – Kunst, Kultur, Kommunikation
DVD
„Der weite Weg zum Patenkind – Mit dem Motorrad von
Deutschland nach Vietnam“ (Off)
Jannsen AG, „Agraleistung. Voller Ertrag.“,
Unternehmensfilm (Off)
HĂ–RFUNK & HĂ–RSPIELE
„Forschung aktuell – Wissenschaft im Brennpunkt“ (Deutschlandradio)
„Ohne Worte“, WDR
antenne düsseldorf, Weihnachtskrimi, Erzähler
ART
´Sound of Schopenhauer´ (36 Texte zur Musik)
WORTKUNST
Dieter Brandecker
Arne Obermeyer
HÖRSPIEL „NORMALE HÄRTE“
von Michael Frieske © 2016
Privatier Habicht engagiert einen Mann, um sich fĂĽr unbestimmte Zeit in seinen hauseigenen Panic Room einsperren zu lassen. Als er den Bunker nach ĂĽber einem Jahr verlässt, entwickelt sich ein verhängnisvolles Frage-Antwort-Spiel zwischen den Männern. Was ist während der Auszeit mit ihnen geschehen? Und wie soll es jetzt weitergehen…?
Habicht: Dieter Brandecker
Mann: Arne Obermeyer
Buch und Regie: Michael Frieske
Toningenieur: Jens Schmidt-Kohl
Reservat
KURZGESCHICHTE „RESERVAT“
von Michael Frieske © 2017
Wann immer er Zeit findet, spaziert ein Familienvater durch ein nobles Wohnviertel am Rande der Stadt. Eine verlassene alte Villa mit verblichenen Aufklebern und Kindermalereien an den Fenstern löst eine Reihe intensiver Empfindungen und Reflexionen in ihm aus. Doch sein Interesse fĂĽr das Haus bleibt nicht unbemerkt. Ein privater Sicherheitsdienst ist ihm auf den Fersen…
Text: Michael Frieske
Sprecher: Michael Frieske
LEISTUNGEN
BUCHUNG
AGB
ALLGEMEINE GESCHĂ„FTSBEDINGUNGEN DES VDS e.V.
AGB © VDS exklusiv für VDS-Mitglieder. Nachahmung und Nachdruck verboten.
Grundsätzlich gilt: mit der Bezahlung der Sprachaufnahme gehen die Verwertungsrechte auf den Auftraggeber über; jedoch ausschließlich im vereinbarten Rahmen und zum vereinbarten Zweck. Die Abgeltung der Sprachaufnahme begründet keinen Konkurrenzausschluss. Totale Exklusivität (z.B. keine andere Werbung des Sprechers für einen bestimmten Zeitraum) oder Produktexklusivität (z.B. keine andere Kaffeewerbung für einen bestimmten Zeitraum) kann jedoch ggen ein im Einzelfall auszuhandelndes Zusatzhonorar vereinbart werden. Die Exklusivitätsvereinbarung bedarf der Schriftform.
Im Einzelnen:
INDUSTRIEFILME
Unter den Begriff Industriefilme fallen Imagefilme, Produktpräsentationen, Lehr- und Sachfilme, tech- nische Filme, Schulungsvideos etc. Diese sowie Sprachteile daraus dürfen ohne Genehmigung des Sprechers nicht zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck verwendet werden und vom Auftraggeber nur einem definierten und begrenzten Zuschauerkreis vorgeführt und in keinem Massenmedium veröffentlicht oder dort zu Werbezwecken eingesetzt werden.
FERNSEH- UND HĂ–RFUNKBEITRĂ„GE
Es gelten nicht automatisch die AGB der Rundfunk- und Fernsehanstalten, maßgeblich ist die Individualabrede der Parteien. Sofern kein einzelvertragliche Regelung getroffen wurde, gelten die nachstehenden Bedingungen sinngemäß.
WERBELAYOUTS (FUNK-, TV- und KINO- LAYOUTS)
Mit der Bezahlung eines Layouts erhält der Auftraggeber das Recht, die Sprachaufnahme für Präsentationen und Markttests zu verwenden. Im Layoutstadium ist es dem Auftraggeber ferner gestattet, eine beliebige Anzahl von Motiven aus dem Sprachmaterial zu erstellen. Die Layouts dürfen jedoch keinesfalls ohne Genehmigung ausgestrahlt oder anderweitig einer breiten Öffentlichkeit z.B. zu Werbe-, Informations- oder Verkaufszwecken zugänglich gemacht werden. Für den Fall der Ausstrahlung ist zusätzlich zum Layouthonorar ein Verwertungshonorar fällig. Dasselbe gilt für jedn einzelnen Fall der Verwertung von Teilen eines Layouts.
REINE WERBESPOTS (FUNK-, TV- UND KNO- REINAUFNAHMEN)
Mit der Bezahlung eines einzelnen Spots erhält der Auftraggeber das Recht zur Ausstrahlung des jeweiligen
Spots innerhalb des vereinbarten Ausstrahlungsgebiets, mittels des vereinbarten Mediums, beschränkt auf die BRD für die Dauer eines Jahres, gerechnet ab dem Produktionsdatum der Ausstrahlungsmedien (z.B. Sendekopien) oder spätestens ab der ersten Verwertung (Nutzung/Veröffentlichung). Mit den Ausstrahlungsrechten für die Bundesrepublik Deutschland erhält der Auftraggeber auch das Recht zur Ausstrahlung in denjenigen europaweit zu empfangenden Sendern, die ihren Sitz in Deutschland haben.
Für Ausstrahlungen in Sendern, deren Sitz nicht in der BRD liegt (z.B. MTV etc.), bzw. für jedes weitere Land (z.B. Österreich, Schweiz etc.), wird ein weiteres Verwertungshonorar jeweils für das entsprechende Medium fällig. Verwendet der Auftraggeber einen Spot oder (Sprach-)Teile eines Spots zur Herstellung eines anderen oder neuen Funk, TV- oder Kinospots, so wird jeweils ein weiteres Verwertungshonorar fällig; gleiches gilt für den Wechsel von einem zum anderen Medium (z.B. wenn aus einem Funkspot oder Teilen daraus ein Kinospot wird) und/oder bei der Inanspruchnahme neuer Medien wie dem Internet, Multimediaanwendungen etc.
Entsprechendes gilt für die Produktion und Austrahlung von sogenannten Sales-Videos, Industriefilmen, Ladenfunk, öffentlichen Veranstaltungen etc., wenn diese über ein anderes oder eines der neuen Medien ausgestrahlt oder veröffentlicht werden. Bei der Produktion und Verbreitung von Videos, CD-ROM und anderen Multimediaanwendungen, die zum Kauf angeboten oder zu Werbezwecken eingesetzt werden, sind zusätzlich – abhängig von der Auflagenhöhe – gesonderte Vewertungshonorare fällig.
Eine besondere Stellung im Preisgefüge nehmen regelmäßig nur die Hörfunkspots für Lokal- oder Regionalsender ein: her ist das Veröffentlichunghonorar günstiger, da das Ausstrahlungsgebiet strikt beschränkt ist. Ein Lokalfunkspot deckt die Aus- strahlung in beliebig vielen Sendern einer einzigen Stadt ab; gemeint ist hier ein eng begrenzter Raum in der Größe eines Landkreises. Ein Regional- funkspot liegt vor, wenn die Ausstrahlung in mehr als einem einzigen Lokalbereich erfolgt und gilt bis zur Ausstrahlung in beliebig vielen Sendern eines einzelnen Bundeslandes.
Ein nationaler Funkspot liegt dann vor, wenn der Spot in mehr als einem einzigen Bundesland ausgestrahlt wird.
Für jedes weitere Land außerhalb der BRD wird ein weiteres nationales Verwertungsrecht fällig.
HONORARE
Für die Höhe der einzelnen Honorare gilt, soweit nicht eine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, die jeweils aktuelle Preisliste des Sprechers, die jederzeit angefordert werden kann und in den Produktionsstudios zur Einsichtnahme bereitliegt. Für den Fall, dass ein Produktionstermin vom Auftraggeber nicht eingehalten werden kann, so wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 40% des indi- viduellen Honorarindex zur Zahlung an den Sprecher fällig; es sei denn, der Auftraggeber sagt die Produktion rechtzeitig, das heißt werktags mindestens 18 Stunden vor dem vereinbarten Termin, ab. Kann der Sprecher einen verabredeten Produktionstermin aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen, wie z.B. Krankheit oder höherer Gewalt, deren Nachweis er auf Anforderung erbringen muss, nicht einhalten, so haftet er nicht für etwa damit verbundene Kosten des Auftraggebers.
INFORMATIONSPFLICHT
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sprecher vor der ersten Ausstrahlung mitzuteilen, wann eine Sprachaufnahme, ein Layout und/oder ein Spot, sei es im Original oder in abgeänderter Form, mittels des ursprünglich vereinbarten oder eines anderen Mediums oder eines der neuen Medien, innerhalb eines neuen Gebietes (z.B. lokal, regional, national, international), innerhalb eines bestimmten Zeitraums gesendet wird. Sollte der Auftraggeber diese Informationen in begründeten Ausnahmefällen nicht rechtzeitig geben können, muss er sie dem Sprecher in jedem Fall spätestens binnen 10 Tage nach der Erstausstrahlung nachreichen. Kommt der Auftraggeber dieser Informationspflicht nicht fristgemäß nach, so kann der Sprecher 10 % Zinsen p.a. aus dem Rechnungsbetrag für die Zeitspanne verlangen, die zwischen dem Zeitpunkt, an dem die Information fällig war (spätestes 10 Werktage ab Ausstrahlung), und dem Tag, an dem der Sprecher von der Ausstrahlung erfährt, vergangen ist. Das Recht, im Falle des Zahlungsverzuges nach Rechnungserteilung, Verzugszinsen zu verlangen, bleibt davon unberührt.
VERTRAGSVERLETZUNG
Im Falle eines Verstoßes gegen die Informationspflicht oder bei Verwendung oder Verbreitung einer Sprachaufnahme, eines Layouts oder Spots entgegen der Vereinbarung, z.B. über den vereinbarten Zeitraum, Bereich, über das vereinbarte Medium hinaus, verpflichtet sich der Auftraggeber – unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung des entsprechenden Verwertungshonorars – für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Annahme des Fortsetzungszusammenhangs, eine Vertragsstrafe in Höhe des 4-fachen Verwertungshonorars an den Sprecher zu zahlen. In gleichem Maße haftet der Auftraggeber für Verstöße, die von auf seine Veranlassung an der Produktion beteiligten Dritten verursacht werden.
HAFTUNG
Der Sprecher haftet nicht fĂĽr den Inhalt der Produktionen.
GELTUNG DER AGB
Die vorstehenden AGB gelten mit Auftragsvergabe an den Sprecher als vereinbart, im Ăśbrigen gelten nicht automatisch die AGB des Auftraggebers.
ANZUWENDENDES RECHT/GERICHTSSTAND
FĂĽr diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Sprechers.
SCHLUSSBESTIMMUNG
Sollte eine Klausel in diesen AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berĂĽhrt.